Auch die Impfpflicht ab 50 Jahren erfüllt den Tatbestand einer Körperverletzung

Am Freitag entscheidet der Bundestag über einen Gesetzesentwurf zu einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren gegen das SARS-Cov 2-Virus. Wer sich nicht gegen das Virus impfen lassen will, dem drohen Bußgelder und Reisebeschränkungen. Viele sind sich überhaupt nicht bewusst, was sich der Staat mit einer allgemeinen Impfpflicht erlauben würde. Das Gesetz bedeutet für rund 16 Millionen ungeimpfte Bürger, dass der Staat ihnen pauschal einen körperlichen Eingriff aufzwingen kann. Wenn man es genau nimmt, ist sogar der Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt.