Lieferkettengesetz gegen Ausbeutung und Kinderarbeit: Ein „Bußgeld“ für justiziable Verantwortungslosigkeit und viele offene Fragen

Am Freitag hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz für Unternehmen bekanntgegeben. Details sind zwar noch nicht öffentlich bekannt, jedoch zeigt sich bereits jetzt: Die neue Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards kommt eher einem „Gesetzchen“ nach. Wichtige Erkenntnisse, ob ein solches Vorgehen überhaupt zu einer Besserung der Situation in Entwicklungsländern beiträgt, fehlen außerdem komplett.

Eines lässt sich festhalten: Der neue Entwurf des Lieferkettengesetz kann nur als kleinster gemeinsamer Nenner innerhalb der großen Koalition bezeichnet werden. Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatten für ein deutlich schärferes Gesetz plädiert, das auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern wesentlich früher zur Verantwortung ziehen sollte. Ein solches Vorgehen blockierte Wirtschaftsminister Peter Altmaier jedoch vehement. Angeblich sei der CDU-Minister höchstens dazu bereit gewesen, Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern für Menschenrechtsverstoße haftbar zu machen, berichtete Johanna Kusch von der „Initiative Lieferkettengesetz“ im Sommer gegenüber dem Portal „energiezukunft.eu“. „Von den mehr als drei Millionen Unternehmen in Deutschland wären kaum 250 erfasst“, so ihre Befürchtung.

Keine Haftung – lediglich Bußgelder

Das Ergebnis nach monatelangen Kabinettsverhandlungen: Es soll eine „abgestufte Verantwortung“ für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern geben, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Ab 2024 sollen auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Angestellten in die Pflicht genommen werden. Eine juristische Haftung für Verstöße wird es jedoch nicht geben – lediglich „Bußgelder“. Wenn ein Unternehmer also gegen das Lieferkettengesetz verstößt, droht ihm eine „Ordnungswidrigkeit“. Juristisch werden solche Vergehen also ähnlich wie ein Verstoß gegen die Hygiene-Auflagen in Restaurants geahndet werden. Zivilrechtliche Klagen von Betroffenen, die zu Schadensersatzansprüchen führen könnten, schließt das Gesetz also aus. Ob das gerade für große Konzerne als Motivation ausreicht, seine Produktionspartner ausreichend unter die Lupe zu nehmen? Es ist stark zu bezweifeln.

2018 einigten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag darauf, im Falle mangelnder Selbstverpflichtung von Unternehmen einen solchen gesetzlichen Rahmen auszuarbeiten. In dem Vertrag ist auch geregelt, vor den Verhandlungen erst eine Umfrage unter deutschen Unternehmen abzuwarten, inwieweit die gewünschten Standards bereits eingehalten werden. Über die Ergebnisse zeigte sich Entwicklungsminister Müller im Winter 2019 enttäuscht. Von 3.000 angeschriebenen Unternehmen hätten lediglich 464 auf die Fragen der Bundesregierung geantwortet. Laut Müller würden nur 20 Prozent die Standards erfüllen. Im November 2019 veröffentlichte die Organisation „Business & Human Rights Resource Centre“ in Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule das Ergebnis einer Untersuchung, dass gerade die 20 umsatzstärksten deutschen Unternehmen nicht die UN-Leitprinzipien in Sachen Menschenrechte erfüllen würden.

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Was folgte war ein monatelanger Verhandlungsprozess zwischen den Ministern. Wirtschaftsverbände führten im Sommer 2020 die ökonomischen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen als Begründung ins Feld, warum ein solches Gesetz momentan nicht machbar sei. Altmaier wies jedoch schon vor Corona eine auffällige Nähe zu wirtschaftlichen Interessensvertretern auf. Etwa liegt der „Zeit“ ein persönlicher Schriftverkehr zwischen Altmaier und dem Arbeitgeberverbands-Geschäftsführer Steffen Kampeter vor. Darin heißt es, der Verbandschef sei besorgt über das „derart schädliche Gesetz“, das die Regierung einführen wolle.

„Ein starkes Bohren von Brettern“

Hinsichtlich dieser Hintergrund-Geschichten war der nun ausgearbeitete Kompromiss wohl schon schwer genug zu erreichen. Keiner der Minister durfte schließlich sein Gesicht verlieren. Arbeitsminister Heil meinte dazu auf Twitter: „Politik bedeutet ein starkes (…)Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft & Augenmaß. Es ist ja richtig, und alle (…)Erfahrung bestätigt es, daß (sic) man das Mögliche nicht erreichte, wenn nicht immer wieder nach dem Unmöglichen gegriffen worden wäre.“

Damit erntete der Arbeitsminister zwar Applaus von der eigenen Partei, wie etwa von Generalsekretär Lars Klingbeil, viel mehr aber nicht. Die Linkspartei, in Person von Michael Brandt, bezeichnet das Gesetz in einer Pressemitteilung als „zahnloser Tiger.“

Kritik am Gesetz gibt es nicht nur von Wirtschaftsverbänden. Und bei genauerem Hinsehen offenbart sich tatsächlich, dass so ein Lieferkettengesetz tatsächlich das Gegenteil von dem erreichen könnte, was man sich davon verspricht. Volkswirtschaftlerin Dalia Marin schrieb etwa in einem Gastbeitrag für die „Welt“:

„Die Auflagen des Lieferkettengesetzes dienen dazu, die Billigkonkurrenz aus den armen Ländern fernzuhalten. Dadurch gewinnen die deutschen Arbeitskräfte, die mit diesen Billigimporten konkurrieren, aber sicher nicht die ärmsten Menschen in den ärmsten Ländern dieser Welt. Das Lieferkettengesetz steht nicht für den Schutz der Menschenrechte, sondern ist purer Protektionismus. Eine der besten Möglichkeiten für Deutschland, ärmeren Ländern zu helfen, besteht darin, seine Grenzen offen zu halten.“

Zudem meint die Ökonomin, dass durch Corona die globalen Lieferketten ohnehin bis zu 34 Prozent zurückgehen würden, was eine Studie an der TU München zeige, an der Marin selbst mitwirkte. Damit würden Produktionen wieder in das Inland verlagert und mehr und mehr durch Roboter verübt, so die Befürchtung.

Lobbyarbeit, anstatt ernstzunehmende Befürchtungen zu thematisieren

Solche Szenarien sind nicht auszuschließen. In diesem Artikel haben wir bereits die globalen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf die Lieferketten angesprochen. Die UNO befürchte etwa Millionen zusätzlicher Hungertote im Zuge der Maßnahmen, weil Menschen ihre Lebensgrundlage verlieren – auch wenn sie nur von einem Ausbeuterlohn gelebt hatten. Es zeigt sich mehr und mehr: Kolonialismus, globaler „freier Handel“, kulturpessimistische Nationenbildung und Raubtierkapitalismus haben Menschen in Entwicklungsländern zwar ausgebeutet, aber leider auch abhängig von der westlichen Wirtschaft gemacht. Wenn ein Lieferkettengesetz also wirklich zu einem Produktionsrückgang in den Ländern führt, könnte dies viele Opfer mit sich bringen. Im mindesten Falle müssen sich Entwicklungsländer von fremden Einflüssen endlich lösen, um mit kulturell geeigneten Wirtschaftsproduktionen zumindest einmal die eigene Bevölkerung ernähren zu können. Das wäre ein leidvoller, aber vielleicht auch heilender Prozess.

Die Argumentation der Befürworter sieht wie folgt aus. Die Initiative Lieferkettengesetz schreibt in einem Argumentationsleitfaden, die Produktionsländer müssten im Zuge eines EU-weiten Gesetzes ihre Bedingungen anpassen, um keinen Wettbewerbsnachteil zu haben. Ein EU-weites Gesetz ist jedoch noch in weiter Ferne – und in Deutschland reicht es nicht zu mehr als zu einem oberflächlichen Kompromiss. Zudem könnten sich Entwicklungsländer, die solche Standards nicht einhalten wollen, einfach auf andere Märkte fokussieren. Schließlich ist die Eurozone nicht der einzige große Wirtschaftsraum auf der Welt.

Es hätte Untersuchungsmöglichkeiten gegeben

Zur Wirksamkeit des Lieferkettengesetzes gibt es also einige offene Fragen, die von den Beteiligten leider noch nicht einmal angemessen diskutiert wurden. Stattdessen beschäftigte sich Altmaier als Kritiker mit diesen dringende Fragen, sondern mit Lobbyarbeit. Die Datenlage, die die Wirkungen solcher Gesetze modellieren, ist noch nicht einmal vorhanden. Sowohl die eine, als auch die andere Seite argumentieren mit Vermutungen, nicht mit Fakten. Monatelang stritten sich die Kabinettsmitglieder also um Vermutungen, anstatt weiter Fakten zu schaffen. Die Wirksamkeit eines Lieferkettengesetzes könnte man durchaus auch besser untersuchen. Mit dem „Modern-Slavery-Act“ aus Großbritannien, dem französischen Menschenrechts-Schutzgesetz oder dem niederländischen Kinderarbeitsgesetz gibt es durchaus vergleichbare Beispiele, anhand denen man die Wirkung solcher gesetzlicher Standards in Entwicklungsländern hätte untersuchen können. Doch dafür haben rund anderthalb Jahre Diskussion wohl nicht ausgereicht.

Veröffentlicht von chsscha

Freidenkender Schreiberling, der sich um Zukunftsfragen Gedanken macht und Fragen stellt, die nicht in Dauerbeschallung durch die Kanäle der Republik gepeitscht werden. Ich bin Mitgründer und Administrator des Gemeinschaftsblogs www.generaldebatten.com. Auch findet ihr uns auf unserem Youtube-Channel "knallhart durchgeleuchtet". Viel Spaß beim Durchstöbern unserer und meiner Inhalte!

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