Corona-Hilfssheriffs mit Schusswaffe? Bizarre Ideen einer Sicherheitspolitik, die seit Jahren die staatliche Kontrolle gefährdet

Anfang der Woche hat es ein Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg in die Medien geschafft, der besonderen in Corona-Maßnahmen kritischen Kreisen für Grauen sorgte: Mit Schusswaffen bestückte ehrenamtliche Hilfssheriffs sollten die Einhaltung der verhängten Maßnahmen kontrollieren und somit die Polizei entlasten. Solche Ideen könnten gefährlich aus dem Ruder laufen und Bürger wie Freiwillige gefährden, befürchten Kritiker. Der Streit um freiwillige Hilfskräfte geht schon länger zurück. Mit Bürgern in Uniform und der Ausbreitung privater Sicherheitsunternehmen wollen Bund und Länder ihre Polizeiausgaben drosseln. Setzen die Regierungen das Gewaltmonopol des Staates auf das Spiel?

Was schauen wir mit Schrecken auf die gewaltsamen Zustände in den USA, wenn Bürger auf Polizisten treffen und der Abzug bei den Streitkräften ein ums andere Mal locker sitzt. Besonders nach dem gewaltsamen Mord an den Afroamerikaner George Floyd blicken wir auf die US-Polizei und fragen uns, wie so etwas möglich sein kann. Rassismus kann eine Ursache von Polizeigewalt sein, die ganze Wahrheit erzählt dieses Herleitung jedoch weder in den USA noch in Deutschland. Eine driftige Ursache für knapp 1.000 durch US-Cops erschossene Menschen pro Jahr könnte in der laxen und schnellen Polizeiausbildung liegen, vermuten auch hiesige Medien. „In 19 Tagen zum US-Cop“ titelte etwa die Tagesschau im Juni. Polizisten im Bundesstaat Kalifornien besuchen 32 Wochen die Polizei-Akademie, was Rekordzeit aller Staaten ist. In Indiana sei es sogar möglich, Bewerber ganz ohne Ausbildung einzusetzen und Schulungen nachzuholen, heißt es im Bericht. Für Deeskalationstraining, Rechtskunde und Verhaltensschulung in Stresssituationen bleibt wenig bis gar keine Zeit. In diesen Ausbildungen geht es überwiegend um Eigenschutz und „Durchsetzungsfähigkeit“.

In Deutschland dagegen müssen Anwerber für den mittleren Polizeidienst eine Ausbildung von zwei bis zweieinhalb Jahren durchlaufen. Mit zehn bis 20 durch Polizisten erschossene Menschen pro Jahr haben wir nicht annähernd die Probleme, die in den USA herrschen. Dies liegt wahrscheinlich auch an der viel längeren Ausbildung, die Anwerber hierzulande durchlaufen müssen. Forderungen, ungelernte Freiwillige mit Schusswaffen auf die Straße zu schicken um andere Bürger aufgrund von Maßnahmen-Verstößen zu maßregeln, könnten deshalb die öffentliche Sicherheit gefährden. Nicht umsonst ist die ehrenamtliche Reservepolizei bei Polizeigewerkschaften und Kritikern schon länger hoch umstritten.

In 83 Stunden zum Reserve-Polizist

In fünf Bundesländern gibt es derzeit eine freiwillige Reserve-Polizei. In 83 Stunden kann man sich zum Ergänzungs-Hüter schulen lassen – und käme als Corona-Hilfssheriff in Frage. „Polizeifreiwillige könnten vor Ort auf den Straßen und Plätzen auf die Menschen zugehen und sie von der Notwendigkeit der neuen Corona-Kontaktbeschränkungen überzeugen“, sagte Thomas Blenke, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion der dpa.

In Baden Württemberg gibt es die Truppe bereits seit 1963. Im Jahr 2011 beschloss die Regierungs-Koalition Grün-Rot auf Drängen der SPD einen Einstellungsstopp der Freiwilligen. Langfristig sollte die Reserve abgeschafft und der reguläre Polizeidienst wieder besser gefördert werden. Seitdem hat sich die Anzahl der Bürger in Uniform im Land tatsächlich von rund 1.200 auf 576 (Stand 30.06.2020) reduziert. Bis dahin besaßen die Freiwilligen beinahe schon den Status eines Polizeibeamten. Sie trugen stets Uniform, Schusswaffe und Handschellen und waren nicht von ausgebildeten Polizisten zu unterscheiden.

Unter Schwarz-Grün sollte die Freiwilligenarbeit wieder neu gefördert werden. Die CDU-Fraktion will die Amateur-Polizisten bewaffnen und in Aufgaben wie die Verkehrserziehung und Veranstaltungssicherheit einbeziehen. Die Grünen wollen die Kräfte lediglich für Gewaltprävention oder Sicherheitsberatungen einsetzen. Vor der Landtagswahl 2021 rechnen beide Partner aber nicht mehr mit einer Einigung.

Freiwillige müssen bei Gefahr im Vollzug eingreifen

Vor 2011 waren die Ehrenamtlichen nirgendwo in Deutschland so sehr in den in den Polizeialltag integriert wie in Baden-Württemberg. Doch auch in anderen Ländern ist die Reserve-Truppe hoch umstritten. In Bayern, Sachsen, Hessen und Brandenburg setzt das Land ebenfalls auf die in 83 Stunden geschulten Kräfte. Uniform und Schusswaffen bekommen die Bürger aber dennoch ausgehändigt. Meist übernehmen sie ordnungshüterische Tätigkeiten wie das Überwachen von Fußgängerzonen. Bußgelder dürfen sie jedoch nicht selbstständig verhängen, sondern lediglich auf Verstöße hinweisen. Dennoch haben die „Polizisten“ eine Strafverfolgungspflicht und müssen bei Gefahr im Vollzug eingreifen – und wenn nötig zur Verteidigung ihre Waffen ziehen.

Besonders Polizeigewerkschaften trauen es den Freiwilligen jedoch nicht zu, Extremsituationen nach nur wenigen Stunden Ausbildung zu meistern. So lehnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Bewaffnung der Bürger strikt ab und will die Bürgerpolizei abschaffen. „Nicht umsonst haben wir eine umfangreiche Ausbildung mit situationsbedingten Handlungstrainings, welche einer Prüfung unterliegen, ob jemand für den Polizeiberuf geeignet ist“, sagt der GDP-Landesvorsitzende Hans-Jürgen Kirstein der dpa.

Sicherheitsbranche wächst stetig

Aber nicht nur wegen Sicherheitsbedenken lehnen die Gewerkschaften die Extra-Truppe ab. Mehr und mehr zeichnet sich eine Entwicklung ab, dass Bund und Länder ihre Polizeiausgaben durch Sicherheits-Outsourcing einsparen. Sie setzen vermehrt auf freiwillige Polizisten und private Sicherheitsunternehmen, die Aufgaben wie Personenschutz, Veranstaltungs-Sicherheit oder die Überwachung von Objekten und Straßen übernehmen. GdP-Chef Rainer Wendt stellte schon im Jahr 2011 im Gespräch mit der „Welt“ eine prekäre Entwicklung fest. Demnach seien vor 2011 bereits bundesweit 10.000 Polizei-Stellen weggefallen, während mehr und mehr private Sicherheitsunternehmen aus dem Boden sprießten. Im Artikel berichtet die „Welt“ von 4.000 Unternehmen mit 169.000 Mitarbeitern (stand 2011). Mittlerweile gibt es sogar rund 6.500 Sicherheitsunternehmen in Deutschland, die 262.000 Kräfte beschäftigen. Es ist eine stetig wachsende Branche.

Was sich der Staat von dieser Entwicklung verspricht, liegt auf der Hand. Die Polizeiausgaben könnten vor allem wegen geringerer Schichtzuschläge oder der Einsparung zusätzlicher Arbeitszeiten gedrosselt werden, wenn diese Tätigkeiten vermehrt von Hilfssheriffs oder privaten Sicherheitsunternehmen vollzogen werden. Schließlich verdienen freiwillige Polizisten in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern maximal sieben Euro, in Sachsen und Brandenburg sechs Euro pro Dienststunde.

Ausbildungskosten werden reduziert

Außerdem können Kosten im Ausbildungsbereich eingespart werden. Die viel kürzere Ausbildungszeit der Reservepolizei kostet nicht so viel Geld, wie zehntausende neue Polizeistellen zu schaffen. Im Privaten Sicherheits-Bereich wird die Ausbildung und der Einstellungsprozess von den Unternehmen übernommen.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht in dieser Linie jedoch noch andere Risiken als nur die Sicherheit der Einsatzkräfte und die mangelnde Ausbildung. Auf ihrer Website schreibt die Organisation:

„In den vergangenen Jahren wurden in den meisten Bundesländern erhebliche Stelleneinsparungen im Polizeivollzugsdienst vorgenommen, die sowohl im Einzeldienst als auch bei der Bereitschaftspolizei zu personellen Engpässen und Mehrbelastungen durch Überstunden führen.“

DpoIG (Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB)

Zudem lehnt die Gewerkschaft weitere kursierende Ideen ab. Sie befürchtet eine Linie, „Wehrpflichtige als Fahrer von Streifenwagen oder gar Zivildienstleistende auf den Polizeidienststellen einzusetzen“ und warnt vor einem „sicherheitspolitischen Irrweg“.

Einsatz von privaten und freiwilligen Sicherheitskräften nicht rechtswidrig

Die Regierungen streichen mit dem Wachstum privater Sicherheitsunternehmen zwar massenhaft Polizeistellen und wollen manche Tätigkeiten mit Freiwilligen und Privaten Ordnungshütern besetzen. Vollständig ersetzen dürfen sie Polizisten in einem Tätigkeitsbereich rechtlich gesehen aber nicht. Als wichtigste Orientierung hierbei dient der Artikel 20 des Grundgesetzes. In Absatz 4 heißt es:  

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Art. 20 Abs.2 GG

Dieser Rechtssatz gilt im Allgemeinen als die Grundlage für das, was wir als „staatliches Gewaltmonopol“ bezeichnen. Der Einsatz von privaten und freiwilligen Sicherheitskräften ist so lange von der Verfassung gedeckt, bis es zur Vollstreckung von Strafen kommt. Bei Straftaten dürfen Security-Mitarbeiter wie freiwillige Polizisten den Täter so lange festhalten, bis Vollzugsbeamte eintreffen und die Vollstreckung der Strafen übernehmen. Dies geschieht auf Grundlage des sogenannten „Jedermann-Paragraphen“ (Paragraph 127 Strafgesetzbuch: „Vorläufige Festnahme“), der auch jedem anderen Bürger dieses Recht gibt. Private und freiwillige Kräfte können also als wachsames Auge und als Abschreckung vom Staat eingesetzt werden, um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu beobachten. Der Staat besitzt zwar ein Gewalt – jedoch kein Sicherheitsmonopol. Dennoch muss im Fall der Fälle immer ein Beamter hinzugezogen werden, um den Sachverhalt durchzuführen. Der Kurs der vergangenen Jahre in Sachen Sicherheitspolitik dient also eher zur Bespitzelung der Bürger, wenn diese Kräfte als Beobachter auf die Straßen geschickt werden. Entlastung für die Polizisten gibt es jedoch dadurch kaum – zudem erhöht sich schließlich der Personalmangel von Vollstreckungsbeamten. Dass dieses Sicherheitskonzept also wirklich mit weniger Polizisten auskommt, kann aufgrund des fehlenden Rechts zur Vollstreckung von Sachverhalten ohnehin schon bezweifelt werden.

Gutachten: Staatliche Einflussnahme und Schutz muss gewährleistet sein

Private Security-Firmen werden jedoch auch zur Verteidigung von Objekten, Transporten und privaten Veranstaltungen herangezogen. Im Jahr 2012 prüfte der wissenschaftliche Dienst den Einsatz von scharf bewaffneten privaten Einsatzkräften auf Frachtschiffen, um diese vor Piraterie an der Küste Somalias zu beschützen. In dem Gutachten heißt es:

„Der Staat ist nicht gehalten, alle erforderlichen Maßnahmen durch eigene Dienstkräfte zu erledigen. Er kann sich – soweit dies angemessen ist und eine effektive staatliche Einflussnahme und Kontrolle gewährleistet bleibt – zur Erfüllung seiner Aufgaben auch privater Personen bedienen.“

So weit so gut. Jedoch stellt sich die Frage, ob diese „staatliche Einflussnahme und Kontrolle“ des Staates bei seinem Umbau der Sicherheitspolitik auch ausreichend gewährleistet ist. Welchen Einfluss hat der Staat noch, wenn private Unternehmen Einstellung-und Ausbildungskriterien festlegen und bestimmen, wann Menschen bereit dazu sind, verantwortungsvoll mit einer Waffe umzugehen? Welche Kontrolle herrscht für freiwillige Polizisten, sollten diese nach nur 83 Stunden Ausbildung tatsächlich mit einer Schusswaffe ausgestattet Menschen ohne Maske kontrollieren? Schließlich ist die Gesellschaft aufgrund der Corona-Thematik ohnehin schon gespalten, emotionalisiert und verängstigt. Das alles bewirkt wohl eine umso größere Eskalationsgefahr als ohnehin schon.

Denn nicht nur die CDU-Fraktion in Baden-Württemberg äußerte in Sachen Verfolgung von Maßnahmen-Verstößen eine gefährliche Idee. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes schlug Anfang Oktober im Gespräch mit der Bild-Zeitung vor, Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen über private Security-Firmen im Auftrag des Staates kontrollieren zu lassen. Landsbergs Idee würde dann endgültig das staatliche Gewaltmonopol gefährden. Nach diesem dürften Privatangestellte eigentlich keine Bußgelder ausstellen oder Kontaktdaten einsehen, da diese Maßnahmen eine Vollstreckung von Strafen sind, die nur staatlich oder juristisch durchgeführt werden dürfen.

Private Security bekommt Waffenscheine

Und auch einige private Security-Arbeiter könnten dann eine Schusswaffe mit sich führen. Zumindest haben sie keine allzu großen Hürden zu bewältigen, eine scharfe Waffe während dem Dienst mitführen zu dürfen. Dafür braucht es einen Bedarfsnachweis des Vorgesetzten und einen behördlich ausgestellten Waffenschein mitsamt psychologischem Gutachten – und schon könnte man zur Corona-Kontrolle auch seine Schusswaffe mitführen. Und ob die privaten Kontrolleure für ihre Tätigkeit ausreichend juristische Kenntnisse und Deeskalationsfähigkeit vorweisen können, liegt vielleicht in der Hand des Sicherheitsunternehmers, aber nicht in der des Staates.

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Auch in Sachen Ausbildung und Einstellungskriterien redet der Staat nicht in dem Maße mit, wie er es möglicherweise sollte. Um als privater Security-Mitarbeiter tätig zu sein, braucht es keine vom Staat gewährleistete abgeschlossene Ausbildung. In manchen Unternehmen dauert die Ausbildung zum Wachmann sogar nur eine Woche, berichtet die „Welt“.

Staat könnte die Kontrolle verlieren

Fazit: Besonders in Sachen Ausbildung und Waffengesetze für private Security-Unternehmen müssen Bund und Länder sich dringend kritischen Fragen stellen, bevor diese noch häufiger öffentliche Wachdienste übernehmen. Der Einsatz solcher Kräfte ist zwar als solcher nicht rechtswidrig, wohl aber könnte diese Politik den Grundsatz der „staatlichen Kontrolle“ langfristig verletzen. Diesen Fragen müssen sich Bund und Länder ehrlich stellen und die Bedenken der Polizeigewerkschaften ernst nehmen, bevor noch weitere risikobehaftete Ideen der „Corona-Maßnahmen-Überwachung“ durch zu schnell ausgebildete Kontrolleure verbreitet werden. Wenn die Bedenken nicht gelöst und der bundesweite sicherheitspolitische Kurs weitergefahren wird, sind Bilder wie in den USA möglicherweise auch bei uns denkbar.

Veröffentlicht von chsscha

Freidenkender Schreiberling, der sich um Zukunftsfragen Gedanken macht und Fragen stellt, die nicht in Dauerbeschallung durch die Kanäle der Republik gepeitscht werden. Ich bin Mitgründer und Administrator des Gemeinschaftsblogs www.generaldebatten.com. Auch findet ihr uns auf unserem Youtube-Channel "knallhart durchgeleuchtet". Viel Spaß beim Durchstöbern unserer und meiner Inhalte!

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